Die Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Kosten für eine Beratung können zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbart werden. Eine Beratung ist dann gegeben,
wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten nicht nach außen hin tätig ist.
Wenn Sie sich also zunächst einmal in Ihrer Rechtsangelegenheit über die Rechtslage informieren oder sich über Ihre
Aussichten in einem Rechtsstreit informieren wollen, können Sie dies also tun , ohne dass es gleich teuer wird.
Ob Sie nach der Beratung weitere anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen wollen, beispielsweise um nach Abwägung
des Prozessrisikos in einer Angelegenheit des Verkehrsrechts eine Schadensersatzklage zu erheben, können Sie dann
noch in Ruhe überlegen.